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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?

    Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber Urlaub nicht einfach erzwingen, da die Gewährung von Urlaub in der Regel auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe Urlaub anordnen muss. In solchen Fällen sollten die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell bestehende Tarifverträge beachtet werden. Letztendlich sollte jedoch immer versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.

  • Kann Arbeitgeber zu reisen zwingen?

    Kann Arbeitgeber zu reisen zwingen? Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden Arbeitsgesetzen ab. In einigen Fällen kann es sein, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu Dienstreisen verpflichten können, wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Allerdings müssen Arbeitgeber auch die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und möglicherweise alternative Lösungen anbieten, wenn ein Mitarbeiter aus persönlichen Gründen nicht reisen kann. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien eingehalten werden.

  • Wann darf Arbeitgeber Urlaub anordnen?

    Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nicht eigenmächtig Urlaub anordnen, da die Festlegung der Urlaubstage in der Regel in die Zuständigkeit der Arbeitnehmer fällt. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn beispielsweise betriebliche Gründe vorliegen oder ein kollektiver Urlaubszeitraum festgelegt wurde. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die Urlaubsanordnung rechtzeitig und unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer vornehmen. Es ist wichtig, dass die Regelungen zum Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag klar definiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollten Arbeitnehmer bei Unstimmigkeiten oder Fragen zum Thema Urlaub auch die Möglichkeit haben, sich an den Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft zu wenden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber (Kaufmann-Jirsa, Stephanie~Kilian, Claudia)
    Arbeitsrecht für Arbeitgeber (Kaufmann-Jirsa, Stephanie~Kilian, Claudia)

    Arbeitsrecht für Arbeitgeber , Arbeitsrecht: Sofort verständlich, schnell umgesetzt, rechtssicher formuliert In der heutigen Zeit ein Unternehmen oder eine Abteilung zu führen ist kein Spaziergang. Überall lauern gesetzliche Regelungen, bürokratische Hürden oder steuerrechtliche Verpflichtungen, die es zu meistern gilt. Dabei beginnen die Herausforderungen schon bei der Einstellung neuer Mitarbeiter: . Welche Fragen dürfen Sie im Bewerbergespräch stellen und welche nicht? . Was darf, muss und sollte alles in einem Arbeitsvertrag geregelt sein? . Lohn und Gehalt: Wie ist das gleich mit der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben? . Welche Umlagen müssen Sie zahlen und was ist eine Künstlersozialabgabe? . Wann dürfen Sie einem Mitarbeiter kündigen? Ist vorher immer eine Abmahnung notwendig? . Wie muss ein Arbeitszeugnis formuliert sein? Dieser Ratgeber richtet sich vor allem an Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie an personalverantwortliche Abteilungsleiter, die schnellen und unkomplizierten Rat in arbeitsrechtlichen Fragen suchen. In diesem Buch werden alle wichtigen Bereiche abgedeckt - von der Mitarbeitersuche bis zum Arbeitszeugnis finden Sie alle Fragen des unternehmerischen Alltags leicht und verständlich erklärt. Zum Buch gehört ein Downloadbereich im Internet mit zahlreichen Arbeitshilfen, wie etwa Musterschreiben und -verträge, Checklisten und Formulare, die Sie einfach in Ihre Textverarbeitung übernehmen, auf Ihre Bedürfnisse anpassen und ausdrucken können. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20190930, Produktform: Kartoniert, Beilage: kartoniert, Titel der Reihe: Vahlen Praxis##, Autoren: Kaufmann-Jirsa, Stephanie~Kilian, Claudia, Auflage: 19002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 235, Abbildungen: Mit Downloadbereich im Internet mit Arbeitshilfen, Keyword: Arbeitsvertrag; Arbeitszeugnis; Kündigung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen, Franz, Länge: 223, Breite: 141, Höhe: 20, Gewicht: 357, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783800637287, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1238336

    Preis: 24.90 € | Versand*: 0 €
  • Romantischer Aufenthalt (1 Übernachtung)
    Romantischer Aufenthalt (1 Übernachtung)

    Enthaltene Leistungen: 1 x Übernachtung im Doppelzimmer EXKLUSIVE****, 1 x romantisches Frühstück auf dem Zimmer, 1 x 3 Gänge Menü für 2 Pers. ODER Candlelight Dinner, 1 x OXYGEN THERAPIE für 30 Minuten für 2 Pers., 1 x privates Wellnesscenter (Whirlpool und Sauna) für 55 Minuten

    Preis: 66.50 € | Versand*: 0 €
  • Fürstenfeldbruck 5 Tage Moorenweis Urlaub Ferienwohnung Themel Reisegutschein
    Fürstenfeldbruck 5 Tage Moorenweis Urlaub Ferienwohnung Themel Reisegutschein

    Leistungen4 Übernachtungen in einer Ferienwohnung,Endreinigung,Bettwäsche,W-Lan Nutzung,Parkplatznutzung[]HotelbeschreibungWie bieten unseren Gästen hochwertige Ferienwohnungen im Landkreis Fürstenfeldbruck an - hier wird jeder Reisende die passende Wohnung finden. Besonders viel Wert legen wir auf hochwertige Möbel und Ausstattung, W-Lan gesichertes Netzwerk, Bettwäsche und Handtücher, Reinigungsservice, Waschmaschinen und Trockner. In unserer Ferienwohnung Hedwig können Sie einen rundum erholsamen Urlaub verbringen. Unsere Gäste geben uns durchwegs positive Rückmeldungen, da sich die Farbgestaltung anmutig in die Räumlichkeiten einfügt. Mit sehr viel Liebe zum Detail ist sie in den Farbtrends Flieder und Apfelgrün ausgestattet und beherbergt Küche, Vollbad mit Fenster, 2 helle Schlafräume sowie Wohnzimmer mit moderner Schlafcouch, Sat-TV und Stereoanlage. Die Küche verfügt über alle notwendigen Küchengeräte, Backofen, Ceranfeld, Dunstabzug (Umluft), Küchenradio, Geschirr, Besteck und Gläser. Waschmaschine und Trockner können gegen Gebühr genutzt werden. Unsere Ferienwohnung Erna, ein Unikat einer Ferienwohnung in Fürstenfeldbruck wird gerne wegen ihrer extravaganten Ausstattung gebucht. Das Wohnzimmer verfügt ebenfalls über eine moderne und bequeme Schlafcouchen. Hier wäre eine Übernachtung ebenfalls möglich auf Anfrage. Alle Räume sind hell und lichtdurchflutet, die Schlafzimmer angenehm gestaltet modern, eines aus Kernbuche das andere in einem modernen Stil ganz in weiß und schwarz gehalten. Die Küche verfügt über alle notwendigen Küchengeräte, Backofen, Ceranfeld, Dunstabzug (Umluft), Küchenradio, Geschirr, Besteck, Gläser. Das Wohnzimmer ist mit einem modernen TV ausgestattet und verfügt über Sat-Empfang. Ferienwohnung Erna verfügt über eine Stereoanlage, Waschmaschine und Trockner (gegen Gebühr) vorhanden. Der Landkreis Fürstenfeldbruck in Oberbayern hat eine wunderbare Ausgangslage zwischen München, dass sich im Osten befindet und dem Fünfseenland in südlicher Richtung. Hier befindet sich unter anderem der Starnberger See und der Ammersee. Ein sehr schönes Naturschauspiel bietet das Lech-Gebiet im Westen. Den zahlreichen Feriengästen und Besuchern aus aller Welt bietet sich eine traumhafte Landschaft mit Feldern, Wiesen und wunderschönen Orten und Städten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

    Preis: 309.99 € | Versand*: €
  • Kann neuer Arbeitgeber Urlaub übernehmen?

    Kann neuer Arbeitgeber Urlaub übernehmen? Ja, in der Regel ist es möglich, dass ein neuer Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub eines Mitarbeiters übernimmt. Dies hängt jedoch von den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Mitarbeiter und dem neuen Arbeitgeber ab. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem neuen Arbeitgeber zu klären und gegebenenfalls schriftlich festzuhalten. In einigen Fällen kann es auch sein, dass der bereits genehmigte Urlaub storniert werden muss und neu beantragt werden muss. Es ist wichtig, offene Kommunikation zu führen und mögliche Konflikte frühzeitig zu klären.

  • Kann der Arbeitgeber Urlaub zurücknehmen?

    Kann der Arbeitgeber Urlaub zurücknehmen? In der Regel kann der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub nicht einfach zurücknehmen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür, wie beispielsweise unvorhergesehene betriebliche Notwendigkeiten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell im Arbeitsvertrag festgelegte Regelungen zum Thema Urlaub einhält. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub dennoch zurücknehmen möchte, sollte er dies rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer besprechen und gegebenenfalls eine alternative Lösung finden. Letztendlich sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden, um Konflikte zu vermeiden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub einseitig anordnen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub einseitig anordnen? In der Regel kann ein Arbeitgeber nicht einseitig Urlaub anordnen, es sei denn, es liegt eine kollektivrechtliche Regelung wie ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vor, die dies ermöglicht. Ansonsten muss Urlaub in der Regel im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur Urlaubsgewährung einhält und den Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen in den Urlaub schickt. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben?

    Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben? In der Regel darf der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub nicht einseitig verschieben, es sei denn es gibt einen triftigen Grund dafür. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es einen unerwarteten Engpass in der Arbeit gibt oder wichtige Projekte kurzfristig umgesetzt werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig informiert und eine alternative Lösung anbietet. Grundsätzlich sollte der Urlaubstermin in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt und eingehalten werden.

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